Das Fremdenrechtspaket 2005 löste das Fremdengesetz 1997 ab.
Das Fremdengesetz 1997 wurde mit dem Fremdenrechtspaket, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft trat, vom Fremdenpolizeigesetz (FPG) 2005 und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) abgelöst.
Das Fremdenpolizeigesetz regelt etwa, was für eine rechtmäßige Einreise nach Österreich notwendig ist. Von der Erteilung von Visa bis hin zur Pass- und Sichtvermerkspflicht. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz regelt die Vergabe von Aufenthaltstiteln für alle, die länger als sechs Monate in Österreich bleiben wollen, aber auch die Dokumentation von bereits bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechten.

