Rechtstipp. Was man in einer Lebensgemeinschaft vertraglich regeln kann.
Lebensgefährten, die den Weg zum Standesamt ablehnen, sehen ihre Beziehung oft als bewusstes Kontrastprogramm zu einer Ehe. Aber es gibt einige Punkte, deren vertragliche Regelung durchaus überlegenswert ist, insbesondere dann, wenn größere gemeinsame Investitionen, wie Hausbau, geplant sind oder gemeinsame Kinder betreut oder Angehörige gepflegt werden.

