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Vertrag statt Trauschein

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/106Die Presse - Recht 2007, 15 Heft 21 v. 22.5.2007

Rechtstipp. Was man in einer Lebensgemeinschaft vertraglich regeln kann.

Lebensgefährten, die den Weg zum Standesamt ablehnen, sehen ihre Beziehung oft als bewusstes Kontrastprogramm zu einer Ehe. Aber es gibt einige Punkte, deren vertragliche Regelung durchaus überlegenswert ist, insbesondere dann, wenn größere gemeinsame Investitionen, wie Hausbau, geplant sind oder gemeinsame Kinder betreut oder Angehörige gepflegt werden.

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