vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Von der Pflicht des Erblassers, die Seinen nicht zu vergessen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/94Die Presse - Recht 2007, 12 Heft 20 v. 15.5.2007

Das Pflichtteilsrecht räumt den vom Verstorbenen übergangenen gesetzlichen Erben einen verminderten Anspruch ein.

Völlig frei ist der Erblasser nicht. Er darf zwar nicht verpflichtet werden, sein Testament in bestimmter Weise zu gestalten, aber ganz leer ausgehen lassen darf er grundsätzlich zumindest die Pflichtteilsberechtigten nicht. Diese Schranke der Privatautonomie, namentlich der Testierfreiheit, sieht das Erbrecht vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!