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Telekom-Daten: Lizenz zum Speichern

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2007/89Die Presse - Recht 2007, 11 Heft 20 v. 15.5.2007

WIEN. Wer hat wann wo mit wem? Und: Wer wollte wann mit wem? Neugierige Fragen wie diese können schon bald im großen Stil beantwortet werden – jedenfalls was die Telekommunikation per Festnetz und Handy betrifft. Am 1. September soll eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz in Kraft treten, mit der eine umstrittene EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird. Das sieht ein Entwurf des Verkehrsministeriums vor, der zur Zeit in Begutachtung ist. Kritiker werfen dem Entwurf vor, mehr Speicherungen als im Moment unbedingt nötig vorzusehen; die Telekom-Branche klagt über die Belastung mit Kosten, die zu einem Teil einzig und allein für Zwecke der Strafverfolgung aufgewendet werden müssten.

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