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"Kreditnehmer gröblich benachteiligt"

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2007/80Die Presse - Recht 2007, 9 Heft 19 v. 8.5.2007

WIEN. Dass etwas häufig gemacht wird, heißt noch lange nicht, dass es auch richtig ist. Das zeigt sich deutlich an Vertragsmustern, wenn sie massenweise eingesetzt werden, aber gesetzlichen Anforderungen widersprechen. Der Oberste Gerichtshof hat 41 Klauseln für illegal erklärt, die von der GE Money Bank in Vertragsmustern und allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Kreditverträgen formuliert worden waren. Die meisten kranken daran, dass sie den Kunden "gröblich benachteiligen" oder unverständlich formuliert sind. Als Folge der von der Arbeiterkammer angestrengten Verbandsklage verbietet der OGH der Bank die weitere Verwendung der Klauseln; gegenüber ihren Kunden darf sie sich auf verbotene Passagen nicht berufen (4 Ob 221/06p).

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