Rechtstipp. Wer sich eine Adresse im Internet einrichten lässt, kann die Kosten dafür über drei Jahre abschreiben.
WIEN (go). Wer heutzutage ein Unternehmen gründet, denkt neben der Miete eines Geschäftslokals und der Anstellung von Mitarbeitern fast zwangsläufig auch an eine eigene Homepage. Dabei gibt es aus steuerlicher Sicht einige Dinge zu beachten, sagt Astrid Schwödt, Steuerberaterin bei Hübner & Hübner, im Gespräch mit der "Presse".

