vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wie man eine Homepage versteuert

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/88Die Presse - Recht 2007, 12 Heft 19 v. 8.5.2007

Rechtstipp. Wer sich eine Adresse im Internet einrichten lässt, kann die Kosten dafür über drei Jahre abschreiben.

WIEN (go). Wer heutzutage ein Unternehmen gründet, denkt neben der Miete eines Geschäftslokals und der Anstellung von Mitarbeitern fast zwangsläufig auch an eine eigene Homepage. Dabei gibt es aus steuerlicher Sicht einige Dinge zu beachten, sagt Astrid Schwödt, Steuerberaterin bei Hübner & Hübner, im Gespräch mit der "Presse".

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!