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Nicht alles beim selben Versicherer

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/73Die Presse - Recht 2007, 8 Heft 18 v. 30.4.2007

Rechtstipp

Der optimale Versicherungsschutz kann nur erzielt werden, wenn man genau überlegt, in welchen Bereichen rechtliche Probleme auftreten können. Potenzielle Streitfälle sollten im schriftlichen Antrag konkret festgehalten werden.

Nur dann, wenn ein Gebiet (bzw. der versicherungsinterne Code) in der Polizze (nicht in den ARB) genannt wird, gilt das jeweilige Risiko zumindest teilweise als versichert. Welche Teile des genannten Gebietes versichert sind oder nicht, ist den ARB zu entnehmen.

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