DISZIPLINARRECHT
WIEN (kom). "Ein Richter, der stiehlt und versucht, Sicherheitsorgane von der pflichtgemäßen Anzeigeerstattung abzuhalten, untergräbt die für die richterliche Berufsausübung fundamental bedeutsame Chance auf Akzeptanz auf massivste Weise." Mit dieser Begründung verlangt der Oberste Gerichtshof eine strengere Disziplinarstrafe als den zunächst verhängten "Verweis". Zumindest eine Ausschließung von der Vorrückung sei geboten (Ds 5/06).

