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Richter stahl: Verweis als Strafe zu wenig

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/71Die Presse - Recht 2007, 8 Heft 18 v. 30.4.2007

DISZIPLINARRECHT

WIEN (kom). "Ein Richter, der stiehlt und versucht, Sicherheitsorgane von der pflichtgemäßen Anzeigeerstattung abzuhalten, untergräbt die für die richterliche Berufsausübung fundamental bedeutsame Chance auf Akzeptanz auf massivste Weise." Mit dieser Begründung verlangt der Oberste Gerichtshof eine strengere Disziplinarstrafe als den zunächst verhängten "Verweis". Zumindest eine Ausschließung von der Vorrückung sei geboten (Ds 5/06).

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