Erratum: Vorsteuer
Ins Rechtspanorama vom 24. April 2007 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Anträge zur Erstattung von in Deutschland bezahlter Vorsteuer sind bis 30. Juni an das Bundeszentralamt für Steuern, Dienststelle Schwedt, Passower Chaussee 3b, D-16303 Schwedt/Oder zu senden – nicht an jenes in Bonn. Wir bedauern.

