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Versicherung hält nur, was sie verspricht

RechtspanoramaDr. Geraldine StiehlDie Presse - Recht 2007/72Die Presse - Recht 2007, 8 Heft 18 v. 30.4.2007

Neben der Polizze bestimmen auch die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) den Inhalt des Versicherungsvertrags. [Clemens Fabry]

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