Männerdiskriminierung fiel
Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Benachteiligung von älteren berufstätigen Männern gegenüber Frauen ausgeräumt: Er hielt es für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, dass bei ihnen der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (ALV) erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik zu tragen ist, bei Frauen jedoch schon ab 56. Wie die Steuerberatungskanzlei Deloitte meldet, hat die Sozialversicherung reagiert: Ab sofort gilt auch für Männer ab 56 eine ALV-Befreiung. In gewissen Grenzen ist auch eine Rückvergütung der Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge möglich.

