Vertrag per Mail: Gebührenpflicht
Das Finanzministerium hat Richtlinien zum Gebührengesetz erlassen, wonach erstmals auf digitalem Weg geschlossene und nicht ausgedruckte Verträge Gebührenpflicht auslösen sollen. Nach bisheriger Praxis war dafür Voraussetzung, dass der Vertrag mit einer "sicheren digitalen Signatur" versehen und ausgedruckt worden war. Nun reicht jede Form der elektronischen Unterschrift, es genügt der Namenszug unter dem Text. Die praktisch wichtigsten Rechtsgeschäftsgebühren werden bei Kredit- und Mietverträgen fällig. Auch die Übermittlung eines unterzeichneten Schriftstücks per Telefax führt neuerdings zur Gebührenpflicht.

