Die Wiener Bauordnung gibt den Umriss vor, innerhalb dessen Gebäude errichtet werden dürfen. Die Dachhöhe wird durch den Flächenwidmungsplan vorgegeben. Nach bisherigem Verständnis konnten von der Oberkante der Fassade Dachflächen im 45-Grad-Winkel gedacht und der Raum darunter verbaut werden (linkes Haus). Nach der neuen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs müssen sich die fiktiven – oder auch realen – Dachflächen jedoch auf der maximal erlaubten Dachhöhe treffen (rechts).

