Fiskus und Gerichtsbarkeit (im Bild der Auftakt zum Tiroler Finanzamts-Prozess rund um den Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung): Das Prinzip der festen Geschäftsverteilung sollte auch für ein Verwaltungs- und Finanzgericht gelten, die Laienbeteiligung ist jedoch verzichtbar. [APA – Thomas Böhm/Tiroler Tageszeitung]

