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Deutsches Gericht lässt Private für Funknetz haften

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2006/185Die Presse - Recht 2006, 7 Heft 42 v. 16.10.2006

URHEBERRECHT. Experte rät zu WLAN-Verschlüsselung.

WIEN (red.). Eine schlechte und eine gute Nachricht für Betreiber privater Funknetzwerke: Wer zu Hause oder im Unternehmen ein WLAN (Wireless Local Area Network) betreibt, um kabellos im Internet zu surfen, könnte in eine unangenehme Haftung kommen. Die gute Nachricht: Er kann sich relativ einfach dagegen schützen.

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