WIEN. Der Schutz und die Förderung der Grundrechte ist eines der wesentlichen politischen Ziele der EU. Nach Verabschiedung der EU-Grundrechtecharta 2000 beschloss der Europäische Rat im Dezember 2003 die Errichtung einer "Europäischen Agentur für Grundrechte" (in Erweiterung des Mandats der in Wien ansässigen Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit). Einem ersten Entwurf der EU-Kommission im Juni 2005, der eher überraschend auf Bedenken etlicher Staaten gestoßen war, folgte im Mai 2006 ein Kompromissvorschlag des Rates, den jedoch die österreichische Ratspräsidentschaft trotz intensiver Bemühungen nicht mehr realisieren konnte. Die Widerstände waren zu groß.

