vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Freiheitlich" ist nicht freigehalten

RechtspanoramaDr. Roman HeidingerDie Presse - Recht 2006/157Die Presse - Recht 2006, 7 Heft 37 v. 11.9.2006

WIEN. Der aktuelle Namensstreit zwischen FPÖ und BZÖ wirft die Frage auf, wo die Grenzen des Namensschutzes politischer Vereinigungen liegen. Ein Spannungsfeld besteht insoweit, als Namensbestandteile politischer Parteien, wie beispielsweise "sozialdemokratisch", "grün" oder eben "freiheitlich" auch als Bezeichnung für bestimmte politische Richtungen verstanden werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!