STEUERRECHT. VfGH kippt Sonderregel für Erwachsenenbildner.
WIEN (kom). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht keinen Grund, Lehrbeauftragte der Erwachsenenbildung anders als sonstige Lehrkräfte zu behandeln. Deshalb hat er – mit Wirkung ab 31. Dezember 2006 – eine Regelung im Einkommensteuergesetz (§ 25/1 Zif. 5 Satz 2) als gleichheitswidrig aufgehoben (G 9/06).

