WIEN. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) setzt der Wissbegierde ausländischer Finanzbehörden gegenüber österreichischen Banken Grenzen. Das Bankgeheimnis ist in Österreich in § 38 Bankwesengesetz (BWG) verankert. Diese Regelung sichert nicht nur die Verschwiegenheitspflicht eines Kreditinstitutes im Interesse des Kunden ab, sie dient auch als Grundlage des Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechts des Kreditinstitutes gegenüber Dritten und gegenüber staatlichen Behörden. Das Bankgeheimnis besteht allerdings beispielsweise nicht in Zusammenhang mit eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten und wegen vorsätzlicher Finanzvergehen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) gegenüber den Finanzstrafbehörden.

