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Sendebestätigung bei Fax reicht nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2006/134Die Presse - Recht 2006, 5 Heft 32 v. 7.8.2006

URTEIL. Wer faxt, sollte sich den Empfang bestätigen lassen.

FELDKIRCH (red.). Gilt ein Fax als zugegangen, wenn der Absendender eine positive Sendebestätigung erhält? Nicht automatisch, sagt das Landesgericht Feldkirch: "Beim Telefax beweist der "Okay-Vermerk" im Sendebericht den Zugang nicht, solange technisch die Möglichkeit besteht, dass die Datenübertragung dennoch wegen eines Fehlers im öffentlichen Netz missglückt ist.

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