URTEIL. Wer faxt, sollte sich den Empfang bestätigen lassen.
FELDKIRCH (red.). Gilt ein Fax als zugegangen, wenn der Absendender eine positive Sendebestätigung erhält? Nicht automatisch, sagt das Landesgericht Feldkirch: "Beim Telefax beweist der "Okay-Vermerk" im Sendebericht den Zugang nicht, solange technisch die Möglichkeit besteht, dass die Datenübertragung dennoch wegen eines Fehlers im öffentlichen Netz missglückt ist.

