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Der, die, oder doch das Servitut?

RechtspanoramaDr. Martin KindDie Presse - Recht 2006/131Die Presse - Recht 2006, 5 Heft 31 v. 31.7.2006

WIEN. Vorsicht mit Fremdwörtern – insbesondere solchen der Fachsprache. Hier helfen mitunter auch Wörterbücher nicht weiter. Wie im Fall von "Servitut": Ob es "ein" oder "eine" Servitut zu heißen hat, sagt nicht etwa der "Duden". Hierüber zu befinden, dürfte "höherer" Instanz vorbehalten sein – vermutlich dem dritten Senat des Obersten Gerichtshofs.

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