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EM-Überstunden für Staatsanwälte

RechtspanoramaMag. Philipp Fuchs, MMag. Markus UitzDie Presse - Recht 2006/126Die Presse - Recht 2006, 24 Heft 29 v. 17.7.2006

WIEN. Zinédine Zidane hat Glück, dass die Weltmeisterschaft nicht in Österreich stattgefunden hat. Hätte er Marco Materazzi im Wiener Ernst-Happel-Stadion mit einem Kopfstoß niedergestreckt, so drohten ihm neben disziplinarrechtlichen Konsequenzen wohl auch strafrechtliche Folgen für seine Handlung. Spätestens seit dem im April 2006 ergangenen Didulica-Urteil muss jedem Spieler klar sein, dass er für derartiges Verhalten strafrechtlich verfolgt und bestraft werden kann. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da der Strafverteidiger des Tormannes Joey Didulica volle Berufung eingelegt hat; das Foul Zidanes liegt strafrechtsdogmatisch jedoch klar auf der Hand.

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