WIEN. Der Verfassungsgerichtshof erwägt, die Besteuerung von Liegenschaften im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbSt) in ihrer jetzigen Form aufzuheben (s. "Die Presse" vom 26. Mai; B 3391/05). Während die Besteuerung derzeit nach dem vergleichsweise niedrigen dreifachen Einheitswert erfolgt, könnte sie sich künftig nach dem "Verkehrswert" richten. Sie würde sich dadurch in der Regel vervielfachen.

