Mehr NoVA retour
Der Finanzausschuss hat vorige Woche eine Steuergesetznovelle beschlossen, mit der unter anderem die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) erweitert wird. Der Verfassungsgerichtshof hatte es als gleichheitswidrig erkannt, dass nur ausländische Leasing-Firmen berechtigt waren, sich die NoVA zurückzuholen: wenn sie Autos in Österreich verleast und dann ins Ausland gebracht hatten. Ab 2007 wird die NoVA auch dann erstattet, wenn ein privater Zulassungsbesitzer sein Auto selbst ins Ausland "verbringt" (etwa im Zuge einer Übersiedlung, nicht aber, wenn er es ins Ausland verkauft), ferner wenn ein Firmenauto in eine ausländische Betriebsstätte gebracht wird und wenn ein Händler ein Fahrzeug exportiert.

