Bedenken des VfGH zum Teil in Gesetzesnovelle berücksichtigt.
WIEN (kom). In der laufenden Juni-Session des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) steht unter anderem eine Überprüfung des Übernahmegesetzes in seiner alten Fassung auf dem Programm. Der Gesetzgeber hat die Bedenken des Höchstgerichts in der rückwirkend mit 20. Mai in Kraft gesetzten Novelle teils berücksichtigt. So wurde die Verordnungsermächtigung der Übernahmekommission gestrichen.

