VWGH. Verwaltungsgerichtshof kippt Strafbescheid, der sich nur auf die Erfahrung von Polizisten stützte.
WIEN (kom). Schwankender Gang, starker Geruch nach Alkohol in der Atemluft, Schwierigkeiten bei der Artikulation: Dieser Autofahrer ist betrunken, das lehrt die Erfahrung. Das genügt aber nicht, um ihn auch zu bestrafen – selbst dann nicht, wenn sich zwei Polizisten ganz und gar einig sind.

