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Alko-Lenker: Mutmaßung reicht für Strafe nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2006/112Die Presse - Recht 2006, 7 Heft 25 v. 19.6.2006

VWGH. Verwaltungsgerichtshof kippt Strafbescheid, der sich nur auf die Erfahrung von Polizisten stützte.

WIEN (kom). Schwankender Gang, starker Geruch nach Alkohol in der Atemluft, Schwierigkeiten bei der Artikulation: Dieser Autofahrer ist betrunken, das lehrt die Erfahrung. Das genügt aber nicht, um ihn auch zu bestrafen – selbst dann nicht, wenn sich zwei Polizisten ganz und gar einig sind.

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