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Neue Sirene nur mit Arztgutachten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2006/106Die Presse - Recht 2006, 7 Heft 23 v. 6.6.2006

LÄRMSCHUTZ. VwGH kippt Baubewilligung im Weinviertel.

WIEN (kom). Eine Sirene darf im Wohngebiet nur dann aufgestellt werden, wenn ein medizinischer Sachverständiger mögliche Schäden für die Anrainer geprüft hat. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hervor, der die Baubewilligung für eine bereits montierte Sirene auf dem Dach des Gemeindeamts der Weinviertler Ortschaft Hautzendorf (Gemeinde Kreuttal) aufgehoben hat.

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