JAGDRECHT. Rote Karte für Jäger, der Labradorhündin erschoss.
WIEN (kom). Jäger dürfen Wild hetzende Hunde töten – nach dem Kärntner Jagdrecht aber nur dann, wenn die Hunde nicht als Jagdhunde gekennzeichnet oder erkennbar sind. Auf den Einsatz als Jagdhund oder die Ausbildung dazu kommt es hingegen nicht an.

