STEUERRECHT. OGH-Hofrat i. R. stritt vor VwGH um Steuerbegünstigung für Jubiläumsgeld.
WIEN (kom). Jubiläumsprämien, die Beamte beim Übertritt in den Ruhestand ausgezahlt bekommen, sind keine Abfertigung. Deshalb gilt für sie nicht der begünstigte Steuersatz von sechs Prozent, sondern dieselbe Lohnsteuerbelastung wie für laufende Bezüge.

