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"Behörde zu streng gegen Alkolenker"

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2006/81Die Presse - Recht 2006, 6 Heft 19 v. 8.5.2006

TROTZ TÖDLICHEN UNFALLS: Verwaltungsgerichtshof verkürzt Führerscheinentzug.

Nach reichlich Alkoholkonsum ans Steuer eines Autos: Weil der Lenker in diesem Zustand seine Gefährlichkeit deutlich erhöht, gilt im Fall einer fahrlässigen Tötung ein erweiterter Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft statt maximal eines Jahres. [APA/Herbert Pfarrhofer]

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