TROTZ TÖDLICHEN UNFALLS: Verwaltungsgerichtshof verkürzt Führerscheinentzug.
Nach reichlich Alkoholkonsum ans Steuer eines Autos: Weil der Lenker in diesem Zustand seine Gefährlichkeit deutlich erhöht, gilt im Fall einer fahrlässigen Tötung ein erweiterter Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft statt maximal eines Jahres. [APA/Herbert Pfarrhofer]

