Falsche Berichtigung
Wer einen Fehler macht, hat immer noch eine zweite Chance, sich zu irren. Diese Möglichkeit hat der Oberste Gerichtshof genutzt, als er eine eigene Kostenentscheidung hochoffiziell "berichtigte". Zwei Monate später musste er korrigieren: "Der Berichtigungsbeschluss des Obersten Gerichtshofs vom 19. Dezember 2005, 4 Ob 175/05x-31, wird dahin berichtigt, dass er ersatzlos aufgehoben wird."

