"Großmütter" verschont
Vor kurzem hielt der EuGH fest, dass Zuschüsse indirekter Gesellschafter ("Großmütter") wie solche eines unmittelbaren Gesellschafters an dessen Tochter gesellschaftsteuerpflichtig sein könnten. Das Finanzministerium sieht jedoch keinen Grund, Zuschüsse an Enkelgesellschaften strenger als bisher zu behandeln. Der EuGH habe nicht präzisiert, unter welchen Umständen die Steuerpflicht (1%) gelten sollte.

