Rüge für Richter in Raddress
Es war heiß, aber nicht heiß genug, um dieses Outfit statthaft erscheinen zu lassen: "Die Durchführung einer Verhandlung im Raddress mit überwiegend nacktem Oberkörper entspricht auch unter Berücksichtigung besonderer örtlicher Gegebenheiten (Almgebiet auf zirka 1200 Meter Seehöhe) und extrem hoher Temperaturen nicht dem Ansehen eines eine Verhandlung leitenden Richters." Was der Anlass für die seltsame Begegnung in luftiger Kleidung und Höhe war, geht aus dem OGH-Rechtssatz zur ansonsten unveröffentlichten Disziplinarsache leider nicht hervor.

