URTEIL. OGH korrigiert Ersatz für Schockschaden nach Verlust einer Lebensgefährtin auf 11.000 Euro.
WIEN (kom). Der schuldige Lkw-Fahrer war so betrunken, dass er nicht einmal merkte, was er angerichtet hat: Am frühen Morgen des 19. Jänner 2001 fuhr er eine Passantin nieder, die sich – noch stärker betrunken – unter nicht näher geklärten Umständen auf der hell erleuchteten Fahrbahn befand. Die Frau starb noch an der Unfallstelle.

