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250 Euro Strafe für geschiedene Mutter

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2006/44Die Presse - Recht 2006, 7 Heft 12 v. 20.3.2006

BESUCHSRECHT

WIEN (kom). Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern, auch geschiedenen. Diesem Recht entspricht ein Besuchsrecht des Elternteils, bei dem die Kinder nicht untergebracht sind. Und das kann notfalls auch mit Beugestrafen durchgesetzt werden.

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