WIEN. Rechtsanwalt Bernhard Müller hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kritisiert, wonach die Ermächtigung der deutschen Bundeswehr, "Terrorflugzeuge" zum Schutz von Menschenleben abzuschießen, verfassungswidrig ist ("Rechtspanorama" vom 27. 2.). Müller gibt dabei die falschen Antworten, weil er die richtigen Fragen nicht stellt.

