RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2005/189Die Presse - Recht 2005, 7 Heft 50 v. 12.12.2005
Wer für ein monatliches Pauschalhonorar auf Dauer und unter einem Konkurrenzverbot journalistisch arbeitet, gilt als (freier) Dienstnehmer und nicht als Werkvertragspartner. [Michaela Bruckberger]