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Unfreiwilliger "freier Dienstvertrag"

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2005/189Die Presse - Recht 2005, 7 Heft 50 v. 12.12.2005

Wer für ein monatliches Pauschalhonorar auf Dauer und unter einem Konkurrenzverbot journalistisch arbeitet, gilt als (freier) Dienstnehmer und nicht als Werkvertragspartner. [Michaela Bruckberger]

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