vorheriges Dokument
nächstes Dokument

K. o. am Box-Automaten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2005/188Die Presse - Recht 2005, 8 Heft 49 v. 5.12.2005

SCHADENERSATZ Betreiber haftet für gefährliche Anlage.

WIEN (kom). Dass Boxen ein verletzungsgeneigter Sport ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Eher überraschend ist, dass man sich auch am Jahrmarkt-Box-Automaten schlimm verletzen kann. So überraschend, dass der Betreiber deshalb haftbar sein kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!