SCHADENERSATZ Betreiber haftet für gefährliche Anlage.
WIEN (kom). Dass Boxen ein verletzungsgeneigter Sport ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Eher überraschend ist, dass man sich auch am Jahrmarkt-Box-Automaten schlimm verletzen kann. So überraschend, dass der Betreiber deshalb haftbar sein kann.

