STEUERRECHT
WIEN (kom). Die Grenzen zwischen der – steuerlich nicht abzugsfähigen – Ausbildung und der Fortbildung, die sehr wohl steuerlich geltend gemacht werden kann, schwinden. Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Personalmanagerin das Recht zugebilligt, Kosten für einen postgradualen Universitätslehrgang für Konfliktmanagement und Mediation als Werbungskosten geltend zu machen.

