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Ausbildung zum Mediator absetzbar

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2005/162Die Presse - Recht 2005, 6 Heft 46 v. 14.11.2005

STEUERRECHT

WIEN (kom). Die Grenzen zwischen der – steuerlich nicht abzugsfähigen – Ausbildung und der Fortbildung, die sehr wohl steuerlich geltend gemacht werden kann, schwinden. Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Personalmanagerin das Recht zugebilligt, Kosten für einen postgradualen Universitätslehrgang für Konfliktmanagement und Mediation als Werbungskosten geltend zu machen.

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