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VfGH spart mit der "Ergreiferprämie"

RechtspanoramaDr. Ernst TremmelDie Presse - Recht 2005/166Die Presse - Recht 2005, 7 Heft 46 v. 14.11.2005

WIEN. Hebt der Verfassungsgerichtshof in amtswegigen Gesetzes- oder Verordnungsprüfungsverfahren Bestimmungen auf, stellt sich die ganz wesentliche Frage, für wen die aufgehobenen Normen nicht mehr gelten. So zuletzt bei der Aufhebung von Abschöpfungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (G 39/05 ua).

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