STEUERRECHT. Gesellschaftskonstruktionen, die nur der Verringerung der Steuerbelastung dienen sollen, sind unwirksam.
WIEN (kom). Wenn es gilt, Steuern zu sparen, ist die Fantasie von Unternehmen so grenzenlos wie die Freiheit des Kapitalverkehrs. Die Fantasie allein genügt aber nicht, es müssen auch die Steuerbehörden mitspielen. Und die werden bei allzu gewagten Konstruktionen schnell zu Spielverderbern.

