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Öffentliche Befürwortung von Anschlägen strafbar?

Rechtspanoramao. Univ.-Prof. Dr. Kurt SchmollerDie Presse - Recht 2005/145Die Presse - Recht 2005, 7 Heft 42 v. 17.10.2005

SALZBURG. Jemand fordert vor einer Ansammlung von Menschen zur Ausführung von Terroranschlägen auf oder heißt bereits geschehene Anschläge gut: Es wird derzeit diskutiert, ob die österreichische Rechtsordnung gegen ein solches Verhalten genügend Schutz bietet.

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