ARZTFEHLER. Nach der erfolglosen Behandlung einer Patientin muss ein öffentlicher Spitalserhalter ihr die Kosten der Operation in einem privaten Sanatorium ersetzen.
Die Indikation zur Bandscheibenoperation sei nur dann gegeben, wenn nachweislich ein Bandscheibenvorfall bestehe, so der OGH. [Begsteiger]

