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Wenn nur noch die Privatklinik hilft

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2005/105Die Presse - Recht 2005, 6 Heft 34 v. 22.8.2005

ARZTFEHLER. Nach der erfolglosen Behandlung einer Patientin muss ein öffentlicher Spitalserhalter ihr die Kosten der Operation in einem privaten Sanatorium ersetzen.

Die Indikation zur Bandscheibenoperation sei nur dann gegeben, wenn nachweislich ein Bandscheibenvorfall bestehe, so der OGH. [Begsteiger]

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