VERTRAGSRECHT. Der ordentliche Rechtsweg kann nur unter strengen Formvoraussetzungen ausgeschlossen werden.
WIEN (hes). Wer im Streitfall das Schiedsgericht entscheiden lassen will, muss diese Entscheidung in einer eigenen Urkunde dem Vertrag anschließen. Nur so kann man sicher sein, dass die Vertragspartner tatsächlich eine Schiedsvereinbarung beabsichtigt haben.

