URTEIL
WIEN (kom). Anders als Privatpersonen, die (theoretisch) nur nach vorheriger Einwilligung mit Werbe-Mails beschickt werden dürfen, lässt das Telekommunikationsgesetz Mails an Unternehmen auch ungefragt zu. Es muss ihnen bloß offen stehen, den Empfang weiterer Sendungen abzulehnen. Das Gesetz trifft damit eine andere Unterscheidung als eine EU-Richtlinie, die zwischen natürlichen und juristischen Personen abgrenzt.

