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Bußgeld statt Strafe: Falsche Diversion lässt sich nicht aus der Welt schaffen

RechtspanoramaUniv.-Prof. Dr. Klaus SchwaighoferDie Presse - Recht 2005/96Die Presse - Recht 2005, 6 Heft 30 v. 25.7.2005

Umleitung ohne Zurück: Die Diversion ersetzt in vielen Fällen das herkömmliche Strafverfahren. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs soll sie – einmal gewählt – nicht zum Vorteil des Beschuldigten reversibel sein. [Clemens Fabry]

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