OGH. Bewohner können sich nicht gegen die Umwidmung eines Geschäftslokals in eine Gaststätte wehren.
WIEN (kom). Imbissstuben erfreuen sich gemeinhin großer Beliebtheit – vor allem dann, wenn sie nicht im eigenen Wohnhaus für Lärm-, Geruchs- und andere Belästigungen sorgen. Mit solchen Plagen haben die Bewohner eines Hauses in Wien-Favoriten zu kämpfen, in dessen Erdgeschoß Geschäftsräume untergebracht sind.

