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Imbissstube in Wohnhaus gestattet

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2005/5Die Presse - Recht 2005, 20 Heft 2 v. 10.1.2005

OGH. Bewohner können sich nicht gegen die Umwidmung eines Geschäftslokals in eine Gaststätte wehren.

WIEN (kom). Imbissstuben erfreuen sich gemeinhin großer Beliebtheit – vor allem dann, wenn sie nicht im eigenen Wohnhaus für Lärm-, Geruchs- und andere Belästigungen sorgen. Mit solchen Plagen haben die Bewohner eines Hauses in Wien-Favoriten zu kämpfen, in dessen Erdgeschoß Geschäftsräume untergebracht sind.

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